
Wasserrattensollten vorsichtig sein -
DLRG: 80
Prozent der tödlichen Badeunfälle sind vermeidbar
Kleine Kinder
werden vom Wasser magisch angezogen. Deshalb empfehlen die Sicherheitsexperten
der DLRG, die Sprösslinge in der Nähe von Gewässern nicht aus den Augen zu
lassen.
Hochbetrieb am Badestrand. Blauer Himmel, 33 Grad, die Menschen suchen
Abkühlung. An einen Schicksalsschlag denkt in diesem Moment niemand. Und doch
lauern gerade in den Ferien viel mehr Gefahren als zu Hause. Nach Angaben der
Initiative blausand.de ertrinken jeden Tag in Europa 100 Menschen. Unfälle im
Wasser passieren oft schon am ersten Urlaubstag - Übermut und Nachlässigkeit
können fatale Auswirkungen haben.
Nur an
bewachten Badestellen schwimmen
Nach Ansicht
der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind 80 Prozent aller
tödlichen Badeunfälle vermeidbar. Leichtsinn, Übermut, schlechte
Schwimmfähigkeit, Selbstüberschätzung und Unkenntnis über mögliche Gefahren
sind die häufigsten Ursachen. Damit die Urlaubszeit kein böses Ende nimmt,
sollten Schwimmer und Badeurlauber einige Hinweise beachten. So rät die DLRG
vor allem, nur an bewachten Badestellen schwimmen zu gehen und die
international vereinheitlichten Warnhinweise zu beachten. Zudem sollten Eltern
ihre kleinen Kinder am und im Wasser nie aus den Augen lassen und immer in
Griffweite bleiben. Da unbekannte Gewässer auch unbekannte Gefahren bergen,
empfiehlt die DLRG, sich im Vorfeld bei einheimischen Fachleuten über besondere
Gefahren und die örtlichen Notrufmöglichkeiten zu informieren.
Schutz für den
Fall der Fälle
"Wer
aktiv, mobil und reisefreudig ist, sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen auch
für den schlimmsten Fall Vorkehrungen treffen", sagt Dieter Sprott von den
Ergo Direkt Versicherungen: "Denn wenn der Hauptverdiener einer Familie
stirbt, droht den Hinterbliebenen außer der menschlichen Katastrophe auch eine
finanzielle. Daher ist eine Risikolebensversicherung für jeden, der
Verantwortung trägt, zu empfehlen." Sie zahlt, wenn der Versicherte
stirbt. Die Versicherungssumme und die Laufzeit können nach Bedarf festgelegt
werden. Dieter Sprott empfiehlt, das Drei- bis Fünffache des
Jahresnettoeinkommens als Todesfallsumme zu vereinbaren.
Weitere
Informationen erhalten Sie auf der RatGeberZentrale
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